Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Roßmanith Solutions Patrick Roßmanith, Beethovenstraße 7, 85521 Ottobrunn, Deutschland - im Folgenden „RS“ genannt - und dem Empfänger der Leistungen - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn RS stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn RS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RS.

1.4 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

§2 Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit für die Automatisierung von Prozessen über API Schnittstellen mittels diversen Entwicklungsdienstleistungen, welche vor Dienstleistungsbeginn im Angebot definiert werden. Ein Arbeitsvertrag ist von den Vertragsparteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 RS ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

§3 Vertragsschluss

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Annahme des durch RS unterbreiteten Angebotes und der Auftrags-Erteilung durch den Auftraggeber sowie dessen Annahme durch den Dienstleister RS zustande.

3.2 Der Vertragsschluss zwischen RS und dem Auftraggeber kann fernmündlich, in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

3.3 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

3.4 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend und zwei Wochen nach Angebotsdatum gültig.

3.5 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2 Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

4.3 Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber RS anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden von RS beruhen.

4.4 Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

4.5 Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch RS, bleibt der Vergütungsanspruch von RS grundsätzlich unberührt.

§5 Verzug

5.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch RS beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggeber umfassend erbracht wurden.

5.2 Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich RS das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3 RS ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber RS in Verzug ist. RS ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich RS aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

§6 Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

6.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Laufzeitbeginn der Automatisierungen, spätestens jedoch zwei Monate nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

6.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§7 Leistungsumfang und Pflichten

7.1 Die von RS zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

7.2 Ist RS die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte die Erbringung nicht möglich sein, da dritte (API, Software, veränderte Rahmenbedingungen) dies technisch nicht erlauben, erfolgt keine Lieferverpflichtung. Folglich, sollten Angebots- oder Rechnungspositionen technisch in der vom Kunden oder von RS gestellten Software nicht umsetzbar sein, erfolgen keine Leistungsverpflichtungen. Aufwände und Projektzeiten von RS, sind losgelöst vom Kunden zu begleichen.

7.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.

7.4 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu.

7.5 Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten sowie datenschutzrechtliche Vereinbarungen bei der Verarbeitung von Daten zutreffen.

7.6 Bei Prozessautomatisierung erhält RS das geistige Eigentum an den automatisierten Prozessen.

7.7 RS hält es sich offen, Prozess Quellcode, Zeichnungen und Prozessketten oder jeder sonstige Quellcode bzw. Prozessautomatisierung und alle weiteren Prozessketten) der Automatisierung an Drittunternehmen zu veräußern.

7.8 Sofern externe Dienste für die Dienstleistung genutzt werden (z.b. GoogleMaps, Webhosting etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt, diese sind zuvor vom Auftraggeber zu akzeptieren. RS tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

7.9 Sollte eine Dritte Software, API oder Partei nicht den benötigten Funktionsumfang, Endpunkte oder Dienste aufweisen oder bereitstellen, ist RS nicht verpflichtet die Funktionen zu implementieren und es entsteht keine Lieferverpflichtung.

§8 Haftung

9.1 RS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

9.2 RS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des RS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der RS für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des RS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom RS gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

§9 Widerrufsrecht

Die Verträge, die RS abschließt, gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Aufgrund dieser Unternehmenseigenschaft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§10 Datenschutz

10.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass RS personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§11 Abnahme

11.1 Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

11.2 RS kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

11.3 Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen von RS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung von RS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§12 Kundennennung

RS darf den Auftraggeber zeitlich und örtlich unbeschränkt in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den Auftraggeber vorgenommen Bewertungen. RS ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§13 Allgemeines

13.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Ottobrunn.

13.2 Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

13.3 RS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Dafür wird RS den Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber angenommen.



Stand: August 2023